Umgang mit Lebensmitteln |
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Gesundheitsinformationen
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für den Umgang mit Lebensmitteln auf Festen und ähnlichen Veranstaltungen |
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Das >>hier<< zum Herunterladen angebotene Merkblatt ist als PDF-Datei verfügbar und enthält hierzu alle wichtigen Verhaltensregeln, die ich – im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes – zu beachten bitte. |
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Dabei gilt für die praktische Anwendung folgendes:
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Handelt es sich um Personen, die regelmäßig und häufig bei Veranstaltungen, z.B. in Vereinen, Umgang mit Lebensmitteln haben, so muss dies nach dem Schutzzweck des Gesetzes als gewerbsmäßig angesehen werden; diese Personen müssen deshalb erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt über die Tätigkeitsverbote belehrt werden und dies durch eine entsprechende Bescheinigung nachweisen. |
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Für Rückfragen
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steht Ihnen das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises (Tel. 06841-1047132, E-mail: gesundheitsamt@saarpfalz-kreis.de ) und das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz (Tel. 0681-5013264, E-mail: s.hell@gesundheit.saarland.de) gerne zur Verfügung. |
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Letzte Änderung am Freitag, 18. Mai 2012 um 15:48:02 Uhr. |
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