Elektronischer Datenaustausch

e-Mails an die Gemeinde

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation:

Die Gemeinde Kirkel bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur sicheren und rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung.

Für Verwaltungsverfahren richtet sich die Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes ( SVwVfG ). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Die Gemeinde Kirkel eröffnet diesen Zugang nach den nachfolgend veröffentlichten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen.

Die Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeinde Kirkel finden Sie >>>hier<<<.


 



Letzte Änderung am Freitag, 18. Mai 2012 um 15:48:13 Uhr.



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