Regenwassernutzung
Das Abwasserwerk der Gemeinde Kirkel fördert die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser, indem die Fläche des Niederschlagswassers, das von den bebauten oder befestigten Flächen in den ortsfesten Auffangbehälter (Zisterne) eingeleitet wird, erlassen wird.
Dabei wird eine Fläche von 20 m⊃2; je 0,5 m⊃3; Behältervolumen abgezogen, wenn die Zisterne eine Brauchwasseranlage speist.
Nach § 14 Abs. 1 ff sind auch die aus privaten Versorgungsanlagen zugeführten Wassermengen gebührenpflichtig.
Für die Ermittlung der Schmutzwassergebühren aus Ihrer Anlage ist ein Zwischenzähler einzubauen. Es kann jeder handelsübliche und geeichte Wasserzähler eingebaut werden. Bei der Installation einer Frischwassernachspeisung in die Zisterne wird ebenfalls ein Zwischenzähler erforderlich.
Zählerstände der Brauchwasseranlagen
Für die Ermittlung der Abwassergebühren aus Brauchwasseranlagen bitten wir Sie die Stände der Brauchwassermesser (bzw. der Zwischenzähler) jeweils zum 31.Dezember abzulesen und uns bis spätestens 31. Januar des Folgejahres mitzuteilen.
Letzte Änderung am Freitag, 18. Mai 2012 um 15:42:35 Uhr.