Textversion
Aktuell Rathaus-Online Gemeinde Einrichtungen Kultur und Tourismus Wirtschaft
Startseite Einrichtungen Abwasserwerk Regenwassernutzung

Einrichtungen


Abfallbeseitigung Abwasserwerk Behinderten- Beauftragte Büchereien Bürgerforum Energieversorgung Feuerwehr Friedhöfe Hallen Jugendbüro Kikinet Kindergarten Kirchengemeinden Naturschutz Polizei Rentenberatung Schulen und Weiterbildung sonstige

Abwasserentsorgung Oberflächenentwässerung Regenwassernutzung Formulare

Anregungen / Kritik So finden Sie uns Gästebuch Sitemap Kontakt Impressum Elektronischer Datenaustausch Rechtliches

Regenwassernutzung


Das Abwasserwerk der Gemeinde Kirkel fördert die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser, indem die Fläche des Niederschlagswassers, das von den bebauten oder befestigten Flächen in den ortsfesten Auffangbehälter (Zisterne) eingeleitet wird, erlassen wird.

Dabei wird eine Fläche von 20 m⊃2; je 0,5 m⊃3; Behältervolumen abgezogen, wenn die Zisterne eine Brauchwasseranlage speist.

Nach § 14 Abs. 1 ff sind auch die aus privaten Versorgungsanlagen zugeführten Wassermengen gebührenpflichtig.

Für die Ermittlung der Schmutzwassergebühren aus Ihrer Anlage ist ein Zwischenzähler einzubauen. Es kann jeder handelsübliche und geeichte Wasserzähler eingebaut werden. Bei der Installation einer Frischwassernachspeisung in die Zisterne wird ebenfalls ein Zwischenzähler erforderlich.

Zählerstände der Brauchwasseranlagen

Für die Ermittlung der Abwassergebühren aus Brauchwasseranlagen bitten wir Sie die Stände der Brauchwassermesser (bzw. der Zwischenzähler) jeweils zum 31.Dezember abzulesen und uns bis spätestens 31. Januar des Folgejahres mitzuteilen.

 


Letzte Änderung am Freitag, 18. Mai 2012 um 15:42:35 Uhr.

Druckbare Version



(C) 2000 - 2012 Gemeinde Kirkel, Hauptstraße 10, 66459 Kirkel