Oberflächenentwässerung
Seit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr 1999 werden Schmutz- und Regenwasser getrennt veranlagt.
Der Schmutzwasseranteil wird nach der verbrauchten Trinkwassermenge berechnet.
Für den Niederschlagswasseranteil werden die bebauten und befestigten Flächen Ihres Grundstückes, von denen das Niederschlagswasser - direkt oder indirekt - in die Kanalisation fließen kann, als Basis für die Gebührenberechnung herangezogen.
Änderungen von befestigten oder bebauten Flächen
Alle Änderungen der bebauten oder befestigten Flächen eines Grundstückes sind dem Abwasserwerk der Gemeinde Kirkel mitzuteilen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 19 der Abgabensatzung Abwasserbeseitigung vom 29.11.1985, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.09.2001, verpflichtet sind, die zu den Berechnungsgrundlagen der Gebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Versickerungsfähige Steine
Gemäß §14 Abs. 8 c) der Satzung der Gemeinde Kirkel über die Erhebung von Abgaben für die öffentliche Abwasseranlage und über die Abwälzung der Abwasserabgabe - Abgabensatzung Abwasserbeseitigung - fallen für wasserdurchlässig befestigte Flächen keine Oberflächenentwässerungsgebühren an.
Sollten Sie sich einen Plasterstein auswählen, ist darauf zu achten, dass die Versickerungsfähigkeit durch ein unabhängiges Prüfinstitut nachgewiesen wurde. Das Gutachten ist dann beim Abwasserwerk vorzulegen.
Letzte Änderung am Freitag, 18. Mai 2012 um 15:42:34 Uhr.