Wegfall der Lohnsteuerkarte
Ab 2011 elektronische Lohnsteuerkarte
Finanzstaatssekretär Gerhard Wack: „Papier war gestern, die Zukunft ist elektronisch“ – Steuerverwaltung stellt auf elektronische Lohnsteuerkarte um – Einträge auf Lohnsteuerkarte 2010 gelten auch für 2011
„Das jährliche Warten auf die Lohnsteuerkarte hat ein Ende; bereits ab 2011 stellt die Steuerverwaltung auf ein elektronisches Verfahren um und die nicht mehr zeitgemäße und nicht bürgerfreundliche Lohnsteuerkarte aus Papier gehört bald der Vergangenheit an“, erklärte Finanzstaatssekretär Gerhard Wack heute auf einer Informationsveranstaltung zur Elektronischen Lohnsteuerkarte.
Die Lohnsteuerkarte aus Papier
Die Lohnsteuerkarte aus Papier gehört bald der Vergangenheit an.
war bislang ein unverzichtbares Arbeitsmittel, um dem Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen personenbezogenen Daten mitzuteilen. Mit Produktion, Versand und Verwaltung der Lohnsteuerkarten war jährlich ein hoher Aufwand verbunden. „Durch den technischen Fortschritt lässt sich die Bereitstellung der notwendigen Informationen nun besser organisieren. Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren wird das Lohnsteuerabzugsverfahren zukünftig schneller, sicherer und effizienter“, so Gerhard Wack.
Bisher erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Ende des Jahres ihre Lohnsteuerkarte von ihrer Stadt oder Gemeinde. Diese mussten sie dann an ihre Arbeitgeber weitergeben, die anhand der Angaben auf der Karte die Lohnsteuer berechneten und an das Finanzamt abführten.
Ab 2011 wird dieses System umgestellt.
Die Arbeitgeber erhalten Ende 2011 die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten per Datenabgleich direkt vom Bundeszentralamt für Steuern. Damit einher geht, dass zukünftig die Finanzämter für alle Änderungen dieser Daten zuständig sind.
Bisher hing die Zuständigkeit davon ab, was geändert werden sollte. Änderte sich der Familienstand oder die Lohnsteuerklasse, trug dies die Kommune ein, wollte sich jemand aber einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, weil er zum Beispiel aufgrund langer Arbeitswege besonders hohe Werbungskosten hat, musste er sich an das Finanzamt wenden. „Zukünftig sind Sie beim Finanzamt immer richtig“, scherzte Wack.
Für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten. Solange die Umstellung noch nicht ganz erfolgt ist, gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch in 2011 fort. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer.
Das bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer jedoch auch, dass er die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin im Blick haben muss. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist zum Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe geschieden worden, muss er dies dem Finanzamt mitteilen.
Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch unerfreuliche Nachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden. Spätestens 2012 können dann alle Pappkarten endgültig vernichtet werden.
Hinweise und Informationen zur Einführung
Finanzstaatssekretär Wack weist darauf hin, dass die saarländische Steuerverwaltung als zusätzlichen Service einen Flyer mit Fragen und Antworten zum Wegfall der Lohnsteuerkarte herausgegeben hat, der in den Bürgerämtern der Kommunen, allen Finanzämtern und dem Finanzministerium ausliegt und per Mail unter elstam@finanzen.saarland.de sowie unter der Telefonnummer 0681 / 501 501 0 bestellt werden kann. Ein Download von der Homepage www.finanzen.saarland.de ist natürlich auch möglich.
Weitergehende Hinweise und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte können im Internet unter www.elster.de abgerufen werden. Rückfragen können telefonisch bei der bundesweiten Hotline 01805 / 235099 oder per Mail unter elstam-hotline@elster.de geklärt werden.
Letzte Änderung am Freitag, 18. Mai 2012 um 15:40:48 Uhr.










