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Kirchenaustritte

Änderung der Zuständigkeit für Kirchenaustritte

Mit Wirkung vom 14. Mai 2004 ist die Zuständigkeit für Kirchenaustrittserklärungen von den Amtsgerichten auf die Gemeinden übergegangen.

In der Gemeinde Kirkel werden die Kirchenaustritte beim Standesamt, Rathaus im Ortsteil Limbach, Hauptstraße 10, Zimmer 1, Telefon (06841) 80 98 11, beurkundet.

Erforderlich ist das persönliche Erscheinen mit Personalausweis oder Reisepaß; die Gebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 32,00 EUR.

 


Letzte Änderung am Samstag, 4. Februar 2012 um 16:48:20 Uhr.

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(C) 2000 - 2012 Gemeinde Kirkel, Hauptstraße 10, 66459 Kirkel