Windel-Entsorgungskosten
Gemeinde Kirkel zahlt Beihilfe zu den Windelentsorgungskosten
für Kleinkinder und Inkontinente
Der Gemeinderat hat am 10.2.2011 einstimmig beschlossen, die Kosten der Windelentsorgung nach folgenden Kriterien zu bezuschussen:
a) für Familien mit Kleinkindern
- Die Höhe der Förderung beträgt insgesamt 100,-- EUR, der Förderzeitraum geht bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres und gilt für Kinder, die ab dem 01.01.2011 geboren sind und den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kirkel haben.
- Die Anträge werden im Rahmen der Ankündigung des sog. Begrüßungsbesuches der Gemeinde automatisch übersandt.
- Die Auszahlung erfolgt in bar beim Begrüßungsbesuch, sollte ein solcher nicht erwünscht sein, per Überweisung.
- Für unter zweijährige Kinder, die im Jahr 2010 geboren sind, wird eine Pauschale von 50,-- EUR gezahlt. Dieser Personenkreis erhält den Antrag per Anschreiben; es gilt eine Ausschlussfrist bis 31.03.2011.
- Für Familien, die erst nach der Geburt des Kindes in die Gemeinde Kirkel zuziehen, gilt folgendes: Zahlung von 100,-- EUR, wenn das Kind jünger als ein Jahr und nach dem 01.01.2011 geboren ist. Zahlung von 50,-- EUR, wenn das Kind zwischen einem und zwei Jahren alt ist; gleiches gilt für unter zweijährige Kinder aus dem Geburtsjahr 2010.
- Zuständig für die Abwicklung des Projektes ist das Jugendbüro der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 10, 66459 Kirkel, Tel. 06841 809864, E Mail: s.hamann-kohr@kirkel.de
b) für inkontinente Personen
- Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 50,-- EUR pro Jahr, der Zeitraum der Förderung beginnt ab Antragstellung mit Nachweis durch ärztliche Bescheinigung und solange Inkontinenz besteht; frühestens ab 01.01.2011.
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kirkel, außerhalb einer Pflegeeinrichtung.
- Der Zuschuss wird jeweils für ein Jahr im voraus überwiesen.
- Antragstellung beim Sozialbüro der Gemeindeverwaltung, Zimmer 5, Hauptstraße 10, 66459 Kirkel, Tel. 06841 809815,
- E Mail: w.steiner@kirkel.de.
Der Antrag ist >>hier als Download<< verfügbar.
Ihr Frank John
(Bürgermeister)








